Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss
    Durch die schriftliche oder mündliche Anmeldung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im folgenden auch Kunde genannt, den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Als verbindlich gelten Buchungen, wenn sie von den stadtdetektiven, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder mündlich bestätigt werden.
  2. Bezahlung
    Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung in bar oder aber per Rechnung. Wünscht der Kunde bei offenen Führungen (auch für andere Veranstalter) werden eine Rechnung bzw. Quittung, dann erheben die stadtdetektive pro ausgestellter Rechnung bzw. Quittung eine Bearbeitungsgebühr von 5.-€.
  3. Stornierung
    Der Kunde kann jederzeit vom vereinbarten Termin zurücktreten. Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei den stadtdetektiven. Dies muss schriftlich erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden. Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt oder den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, steht den stadtdetektiven ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird: - vom 14 - 8. Tag vor dem vereinbarten Termin 50.-€ - vom 7.- 3. Tag vor dem vereinbarten Termin 100 .-€ bei privaten Führungen, - danach 100% des vereinbarten Preises bei offenen und privaten Führungen. Sollte der Kunde mehr als 30 Minuten zu spät kommen, besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird die Leistung dennoch erbracht, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. Will der Kunde die fehlende Zeit nachholen, wird dies wenn von seiten des Führungsleiters möglich, gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes entsprochen. Wird die Führung vorzeitig beendet, dann ist der vereinbarte Preis ohne Abzug zu zahlen.
  4. Rücktritt und Kündigung durch die stadtdetektive
    Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: - bei Einwirkung höherer Gewalt - bei plötzlicher Krankheit eines Stadtführers - wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. - wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
  5. Haftung
    Die stadtdetektive haften für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. die stadtdetektive übernehmen keine Haftung bei Unfällen und Schäden. Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt grundsätzlich weder die stadtdetektive noch die FührungsleiterIn die Aufsichtspflicht; Begleitpersonal von seiten des Kunden ist erforderlich.
  6. Datenschutz
    Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
  7. Gerichtsstand
    Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München.
    die stadtdetektive
    astrid herrnleben
    adelheidstr. 24
    80798 München